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Sonstige Tipps & Tricks

Berechnung der spezifische Kesselleistung

Die individuelle Einstellung der jeweiligen Kesselleistung erfolgt nach folgenden Basiswerten:
M = Maximale Kohlefördermenge des Schneckenzubringers pro Stunde [kg]
F = Förderzeit des Schneckenzubringers im Leistungsfall [sec]
W = Wartezeit des Schneckenzubringers im Leistungsfall [sec]
E = Energieinhalt des Brennstoffes [MJ]
P = justierte Primär- Kesselleistung [kW]

Es gilt die Berechnungsformel: P = 60 / (F + W) * F * M * E / 216

Als Berechnungsbeispiel für eine (befeuert mit Steinkohle Körnung 10-25 mm) Kesselanlage mit 50 kW, ergibt sich eine resultierende Primär-Kesselleistung

M = 16 kg/h
F = 5 sec
W = 6 sec
E = 29 MJ
P = 46,5 kW

Voraussetzung für eine ordentliche Energieausbeute des Brennstoffes ist ordentliche Justage der Kesselanlage nach den Vorschriften des Herstellers!

Ermitteln der spezifischen Schneckenförderleistung (Kohlefördermenge)

Die spezifische Schneckenförderleistung ist eine wichtige Basisgröße zur Ermittlung der justierbaren Kesselleistung. Sie ist abhängig von der Korngröße des verwendeten Brennstoffes. Angegeben wir diese Förderleistung in Kilogramm je Stunde [kg/h].

Die Ermittlung der spezifischen Schneckenförderleistung erfolgt im kalten Zustand des Heizkessels. Folgende Schritte sind zu beachten :

  • Die Glut ist erloschen.
  • Unverbrannte Kohle wird im manuellen Betrieb gefördert, es bildet auf dem Brenner. einen Haufen und der kalte Brennstoff läuft über den Brennerring.
  • Die vorher aktivierte manuelle Förderung wird abgestellt.
  • Anschließend wird der Aschekasten gut gereinigt.
  • Danach muss der Antrieb der Förderschnecke für genau eine Stunde dauerhaft mit einem Verlängerungskabel (Dauerstrom) eingeschaltet werden.
  • Nach Ablauf der Stunde wird der, in den Aschekasten geförderte Brennstoff, gewogen.

Hinweis: Relevant ist nur die Brennstoffmenge, die über den Brennerrand gefördert wurde und in den Aschekasten fällt. Nach dem Abschalten des Schneckenantriebes und der Wägung, des im Aschekasten befindlichen Brennstoffes, kann der Haufen auf dem Brenner entfernt werden!

Das Ergebnis fließt dann in die Berechnung der justierten Kesselleistung ein.

Abgastemperatur

Das Thema „Kessel -Abgastemperatur“ ist ein wichtiges Thema im Bezug auf die Kesselleistung und den Kesselwirkungsgrad! Die Abgastemperatur sollte zwischen 180 und 190°C liegen (gemessen ca. 50 cm nach dem Austritt der Abgase am Kessel und Eintritt der Gase in das Abgasrohr).

Ist die Temperatur zu niedrig, kann man davon ausgehen, dass die justierte Kesselleistung zu gering ist. Die Folge hierbei ist: die Kesselanlage läuft extrem lange, ununterbrochen und erreicht ewig nicht die gewünschte Kessel-Solltemperatur. Hierbei ist besonders zu vermerken, dass die zugeführte Verbrennungsluft während der Arbeitsphase des Heizkessels nicht nur aus Sauerstoff besteht, sondern auch ein ordentliches Maß an Kühlluft dem System zuführt, was den Kesselwirkungsgrad stark reduziert. Aus diesem Grund sollte die Kesselanlage grundsätzlich so justiert sein, dass die Arbeits- und Leistungsphasen des Kessels so kurz wie möglich eingestellt werden.

Der andere Fall, dass die Abgastemperatur zu stark ansteigt, ist Hinweis auf eine zu starke innere Verschmutzung der Kessel– Wärmetauscher. Der Kessel sollte wieder einmal gereinigt werden. Die Faustregel sagt, dass ein Heizkessel im Leistungsbereich bis 50 kW Nennleistung nach einem Verbrauch von ca. einer Tonne Brennstoff eine Reinigung der Wärmetauscher erfordert.

Herstellerabnahme der neu installierten Kesselanlage

Die Fischer-Kessel werden von Fachleuten eingebaut, die vom Hersteller geschult wurden. Die herstellerbezogene Kesselabnahme (Kontrolle der ordnungsgemäßen Installation der Kesselanlage) soll zeitnah nach der Installation und Kesselinbetriebnahme erfolgen. Bei der Herstellerabnahme werden alle betriebsnotwendigen Bauteile im, am und um den Kessel herum überprüft. Das Zugvermögen der Schornsteinanlage wird ermittelt. Die Kesselleistung wird kontrolliert. Die Abgasqualität wird überprüft und dokumentiert. Eine Feinstaubmessung durchgeführt. Alle Arbeiten im Zusammenhang der Herstellerabnahme werden protokolliert.

Bei einer ordentlich belegten Kesselinstallation gibt der Hersteller neben den zwei Jahren Grundgarantie noch drei weitere Jahre Gewährleitung für die Kessel–Hauptbauteile.

Von der dreijährigen zusätzlichen Herstellergarantie sind periphere Baugruppen (Mischer, Mischermotoren, Lüfter, Antriebe und Steuerung) ausgenommen.

Gluterhaltung im Sommer

Die Gluterhaltung im Sommerbetrieb stellt für den Fischer-Kessel bei der Nutzung des empfohlenen Brennstoffes keinerlei Probleme dar. Der Sommerbetrieb des Kessels wird bei der witterungsgeführten Steuerung durch zwei Möglichkeiten organisiert.

Die erste Möglichkeit ist die Einstellung des Sommerbetriebs nach eingestelltem Datum (Heizbeginn und Heizende).

Die zweite Möglichkeit ist die Einstellung des Sommerbetriebes in Abhängigkeit von der Außentemperatur. In diesem Fall muss ein Außentemperaturfühler installiert sein! Der Energiebedarf des Gebäudes besteht in diesem Fall ausschließlich aus dem Wärmbedarf der Erzeugung von Warmwasser. Der Brennstoffbedarf bei reiner Gluterhaltung tendiert zwischen 1,4 und 1,6 kg / Tag .

Sollte ein anderer Brennstoff zum Einsatz kommen, kann es unter Umständen notwendig sein, dass der Nutzer Maßnahmen ergreifen muss, um zu verhindern, dass in den Sommermonaten die Kesselanlage überhitzt. Manche Kunden lassen hierbei einen oder mehrere Heizkörper auch in den Sommermonaten „mitlaufen“.